Testament & Nachlass

Wunschgemäß
vererben

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verteilung des Nachlasses im Trauerfall – sofern keine individuellen Verfügungen vorliegen. Demnach haben neben dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin zuerst die Erben erster Ordnung (Kinder und Enkelkinder) Anspruch auf die Vermögenswerte des/der Verstorbenen. Danach sind die Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen) erbberechtigt. Zum Schluss werden die Erben dritter Ordnung berücksichtigt. Hierzu zählen Großeltern, Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen.

Das Testament

Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen und selbstbestimmt über Ihren Nachlass entscheiden. Voraussetzung ist, dass das Testament von Hand geschrieben wird. Es muss außerdem mit vollem Namenszug unterschrieben werden sowie Datum und Ort enthalten. Zur Vermeidung von späteren Unklarheiten kann sich eine Rechtsberatung, die wir Ihnen gerne vermitteln, als sinnvoll erweisen.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einem Notar/einer Notarin. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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